NEWSLETTER abonnieren
analogpost
-milchring- joerg gottschalk
haberlgasse 74/R1
a 1160 wien
digitalpost
kommunikation - webmaster
  albrechtS
  
   
  
    milchring - idee  und  konzept
  jörg gottschalk, haberlgasse  74/R1, a 1160, wien
  tel      +43 (0) 699 10 83 69  31
  mail   contact@milchring.com
  atu      63990649
  
  login mailaccount | login zettel
 
I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermarktung von Milchringen
 aller Art im Internet. Die Erfüllung erteilter und angenommener 
Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene 
Rechnung im Auftrag des jeweiligen Werbekunden (nachfolgend 
"Auftraggeber" genannt) durchgeführt.
II. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Milchring
 unverzüglich nach dem Einstellen bzw. Erscheinen auf der Website bzw. 
in weiteren elektronischen Werbeträgern zu prüfen und etwaige Fehler 
spätestens innerhalb einer Woche ab Einstellung bzw. Erscheinen des Milchrings
 schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, 
entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
2. Bei fehlerhafter Schaltung des Milchrings
 ist das Unternehmen nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine 
Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck der Schaltung 
beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn 
eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens 
zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder dem Unternehmen 
trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde,
 steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des 
Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.
3. Ein Fehler des Milchrings
 im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn die beanstandete 
Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten 
Darstellungs-Soft- oder Hardware (z. B. Browser)
oder
durch
 Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen oder durch 
Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch 
unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten 
Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller 
Provider und Online-Dienste, die außerhalb des 
Verantwortungs-/Einflussbereichs des Unternehmens liegen,
oder 
durch
 den Ausfall eines Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend
 oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich 
vereinbarten Schaltung andauert, wegen höherer Gewalt, Streik oder 
sonstigen Gründen, die nicht von dem Unternehmen zu vertreten sind, 
hervorgerufen wird.
4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines 
Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung 
eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig,
 wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers 
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist
III. Pflichten des Auftraggebers
1.
 Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche
 erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, 
Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten 
Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.
2.
 Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und Ansprüchen
 Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, 
strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem 
Unternehmen entstehen können.
3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung des Milchrings verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau des Milchrings
 gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen 
Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung 
des Milchrings, soweit nicht aus dem Risikobereich des Unternehmens Probleme bei der Übermittlung auftreten.
4. Können Milchringe aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird der Milchring
 dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft dem Unternehmen 
keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat 
der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das Unternehmen.
5. Der 
Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige 
Zustimmung dem Unternehmen Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an 
Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Unternehmen kann Rechte und 
Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder 
übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.
 Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, 
ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das Unternehmen zu 
zahlen.
IV. Rücktrittsrecht
1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss den
Milchring
 aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine 
Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der 
Fall, wenn der Milchring urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
2.
 Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung 
informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den 
Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Milchringe zur 
Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf 
Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft dem Unternehmen an 
der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind 
von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei 
dem Unternehmen bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des 
Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens 
des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen 
den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.
V. Stornierung
1.
 Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich 
möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 4 Wochen 
vor Kampagnenbeginn fallen keine Stornogebühren an.
VI. Preise
1.
 Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 
jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich 
nichts anderes vereinbart wurde.
2. Preisänderungen für die Durchführung von Milchringen
 für vereinbarte und bestätigte Schaltaufträge werden wirksam, wenn sie 
von dem Unternehmen einen Monat vor der Einstellung mit neuem Preis 
angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein 
Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt 
der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.
VII. Geltungsbereich
1.
 Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen 
erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die
 nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden
 Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des 
Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht 
Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich 
widerspricht.
2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschliessliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.
VIII. Vertragsabschluss
1.
 Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt 
entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder
 E-Mail seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrags 
seitens des Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch 
nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.
 Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen 
bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem 
Unternehmen schriftlich bestätigt sind.
3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.
IX. Haftung
1. Das Unternehmen haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website, ebenso wenig dafür, dass durch Milchringe bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
2.
 Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das 
Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer 
zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. 
Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens.
3.
 In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn 
wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei 
ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden 
begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden
 findet nicht statt.
X. Haftungsausschluss
1. Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit des Milchrings.
2.
 Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder 
Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, 
auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link 
gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und
 für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, 
sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, 
Diskussionsforen und Mailinglisten.
XI. Copyright
Das 
Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von 
Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine 
Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des 
Autors nicht gestattet.
Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.
 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der 
Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, 
Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen 
zuständigen Gericht gelten zu machen.
2. Für die Vertragsabschlüsse gilt österreichisches Recht.
XIII. Sonstiges
1.
 Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer 
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht 
getroffen.
2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen
 Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen
 Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.
XIV. Zahlungen
1.
 Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von 
dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto 
bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
2. Ist die 
Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss 
eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der 
Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das 
Unternehmen die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur 
Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet, 
entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere 
Sicherheiten verlangen.
3. Kommt der Auftraggeber mit seiner 
Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem 
Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der 
EZB zu zahlen, soweit ddas Unternehmen nicht einen höheren Schaden 
nachweist. 
4. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.