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-milchring- joerg gottschalk
haberlgasse 74/R1
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milchring - idee und konzept
jörg gottschalk, haberlgasse 74/R1, a 1160, wien
tel +43 (0) 699 10 83 69 31
mail contact@milchring.com
atu 63990649
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I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermarktung von Milchringen
aller Art im Internet. Die Erfüllung erteilter und angenommener
Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung im Auftrag des jeweiligen Werbekunden (nachfolgend
"Auftraggeber" genannt) durchgeführt.
II. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Milchring
unverzüglich nach dem Einstellen bzw. Erscheinen auf der Website bzw.
in weiteren elektronischen Werbeträgern zu prüfen und etwaige Fehler
spätestens innerhalb einer Woche ab Einstellung bzw. Erscheinen des Milchrings
schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig,
entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
2. Bei fehlerhafter Schaltung des Milchrings
ist das Unternehmen nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine
Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck der Schaltung
beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn
eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens
zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder dem Unternehmen
trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde,
steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des
Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.
3. Ein Fehler des Milchrings
im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn die beanstandete
Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten
Darstellungs-Soft- oder Hardware (z. B. Browser)
oder
durch
Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen oder durch
Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch
unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten
Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller
Provider und Online-Dienste, die außerhalb des
Verantwortungs-/Einflussbereichs des Unternehmens liegen,
oder
durch
den Ausfall eines Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend
oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich
vereinbarten Schaltung andauert, wegen höherer Gewalt, Streik oder
sonstigen Gründen, die nicht von dem Unternehmen zu vertreten sind,
hervorgerufen wird.
4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines
Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung
eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig,
wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist
III. Pflichten des Auftraggebers
1.
Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche
erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-,
Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten
Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.
2.
Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und Ansprüchen
Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-,
strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem
Unternehmen entstehen können.
3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung des Milchrings verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau des Milchrings
gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen
Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung
des Milchrings, soweit nicht aus dem Risikobereich des Unternehmens Probleme bei der Übermittlung auftreten.
4. Können Milchringe aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird der Milchring
dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft dem Unternehmen
keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat
der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das Unternehmen.
5. Der
Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige
Zustimmung dem Unternehmen Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an
Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Unternehmen kann Rechte und
Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder
übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.
Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde,
ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das Unternehmen zu
zahlen.
IV. Rücktrittsrecht
1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss den
Milchring
aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine
Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der
Fall, wenn der Milchring urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
2.
Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung
informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den
Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Milchringe zur
Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf
Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft dem Unternehmen an
der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind
von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei
dem Unternehmen bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des
Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens
des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen
den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.
V. Stornierung
1.
Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich
möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 4 Wochen
vor Kampagnenbeginn fallen keine Stornogebühren an.
VI. Preise
1.
Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich
nichts anderes vereinbart wurde.
2. Preisänderungen für die Durchführung von Milchringen
für vereinbarte und bestätigte Schaltaufträge werden wirksam, wenn sie
von dem Unternehmen einen Monat vor der Einstellung mit neuem Preis
angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein
Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt
der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.
VII. Geltungsbereich
1.
Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen
erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die
nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht
Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschliessliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.
VIII. Vertragsabschluss
1.
Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt
entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder
E-Mail seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrags
seitens des Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch
nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.
Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen
bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem
Unternehmen schriftlich bestätigt sind.
3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.
IX. Haftung
1. Das Unternehmen haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website, ebenso wenig dafür, dass durch Milchringe bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
2.
Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das
Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens.
3.
In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn
wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei
ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden
findet nicht statt.
X. Haftungsausschluss
1. Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit des Milchrings.
2.
Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder
Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten,
auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link
gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und
für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen,
sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern,
Diskussionsforen und Mailinglisten.
XI. Copyright
Das
Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von
Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine
Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des
Autors nicht gestattet.
Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der
Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt,
Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen
zuständigen Gericht gelten zu machen.
2. Für die Vertragsabschlüsse gilt österreichisches Recht.
XIII. Sonstiges
1.
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht
getroffen.
2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.
XIV. Zahlungen
1.
Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von
dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto
bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
2. Ist die
Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss
eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das
Unternehmen die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur
Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet,
entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere
Sicherheiten verlangen.
3. Kommt der Auftraggeber mit seiner
Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem
Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der
EZB zu zahlen, soweit ddas Unternehmen nicht einen höheren Schaden
nachweist.
4. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.